Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Zahlungsbedingungen

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Erstellung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) an. Von der AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Preisangebot
Die Preisangebote werden freibleibend in Euro abgegeben. Sie sind wenn nicht anders erwähnt, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten, sie erlangen erst die Verbindlichkeit mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung (Nettopreis zuzüglich der für die Leistung des Lieferanten jeweils gültigen Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung oder der Leistung ausgestellt. Rechnungen bis zu 100 Euro, sind sofort bei der Warenübergabe fällig. Der Rechnungsbetrag für Dienstleistungen wird sofort ohne Abzüge zum Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde. Die Zahlung hat daher innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsempfang zu erfolgen. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei dem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlung durch Wechsel wird nicht Akzeptiert. Bei Aufträgen über 1000 Euro sind 50% der Leistung vorauszuzahlen. Bei Bereitstellung größerer Materialmengen oder besonderer Materialien durch den Lieferanten, ist dieser berechtigt hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Mit der Ausführung von Aufträgen wird erst begonnen, wenn die vereinbarte Vorauszahlung geleistet ist. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichzeitig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder Gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Verzögerungen bei der Vorlagelieferungen durch den Auftraggeber, sowie Reduzierung des Auftragsvolumen nach der Auftragsbestätigung werden als Ausfallzeiten berechnet. Speziell angeforderte Materialien, die nicht zur Verarbeitung kommen, werden berechnet. Bei extrem kurzfristigen Aufträgen, die durch Verschulden des Kunden zu Überstunden und Wochenendarbeit führen, wird ein Zuschlag von 30 % erhoben.

3. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferten Ware bleiben solange Eigentum des Lieferanten, bis sämtliche, auch die Künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bezahlt oder die dem Lieferanten dafür hereingegeben eingelöst sind. Forderungen aus der Warenveräußerung vorbehaltsbelasteter Waren, werden dem Lieferanten, insgesamt mindestens in Höhe seiner ihm zustehenden Gesamtforderung , zur Sicherung seiner Ansprüche abgetreten.

4. Lieferungen
Alle Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nicht anders vereinbart ist. Sofern die Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei der Fernübertragung von Dateien. Der Transport erfolgt auf die Kosten des Auftraggebers. Liefertermine sind erst gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unserer Lieferung in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zu Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Auch bei vereinbarten Lieferterminen und Fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höhere Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs oder Transportstörungen (einschließlich Störung im externen Datennetz inkl. Hausanschluss bei Netzbetreibern, Internet- Access- und /oder Serviceprovidern) Verzögert sich die vom Zulieferer zugesagte Zulieferung /Bestellung von Material bzw. Daten, verschieben sich auch entsprechend die fest zugesagte Liefertermine um den Verzögerungszeitraum.

5 Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandmöglichkeit eingelagert wird. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit. Für die Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht werden.

6. Lieferverzug
Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber berechtigt, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.

7. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

8. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten , nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Lieferanten eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des von Lieferanten beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9. Vom Auftraggeber beschafftes Material
gleich welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als gelieferten Menge und Ihrer Beschaffenheit. Soweit der Auftraggeber dem Lieferanten Vorlagen aller Art zur Verfügung stellt, werden die zur Herstellung der Reproduktionen notwendigen Arbeiten berechnet.

10. Verpackung
aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.

11. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt ist.

12. Rückgabebelehrung
Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware(z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief oder E-Mail erklären.Zur Wahrung der Frist genügt die rechtszeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Gefahr und Ihre Kosten höchstens bis 40 €. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Jurk Werbetechnik
Nikolai Jurk
Wanne 3,

71522 Backnang

E-Mail: service [AT] werbung-jurk.de


Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Ende der Rückgabebelehrung

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